Fenster und Türen
Fenster und Türen erlauben das Abgrenzen von Innen- und Aussenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Aussenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Fenstern und Türen.